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Auszug aus:

Elektro Textil
Feinmechanik
BGV A3

vorherige VBG 4 – Januar 1997

vom 1. April 1979
in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996
Aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005

Anhang 1

Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische
Regeln

Eine Anpassung an neuerschienene elektrotechnische Regeln ist nicht allein schon
deshalb erforderlich, weil in ihnen andere, weitergehende Anforderungen an neue
elektrische Anlagen und Betriebsmittel erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter
Bau- und Ausrüstungsbestimmungen, die wegen besonderer Unfallgefahren oder
auch eingetretener Unfälle neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden.
Eine Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen
Regeln kann dann gefordert werden.

Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden Anpassungen
gefordert:

1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach
DIN VDE 0106-100, 3/83 bis zum 31. Dezember 1999