Auszug aus:
Elektro Textil Feinmechanik BGV A3
vorherige VBG 4 – Januar 1997
vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996 Aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005
Anhang 1
Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln
Eine Anpassung an neuerschienene elektrotechnische Regeln ist nicht allein schon deshalb erforderlich, weil in ihnen andere, weitergehende Anforderungen an neue elektrische Anlagen und Betriebsmittel erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter Bau- und Ausrüstungsbestimmungen, die wegen besonderer Unfallgefahren oder auch eingetretener Unfälle neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden. Eine Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen Regeln kann dann gefordert werden.
Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden Anpassungen gefordert:
1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106-100, 3/83 bis zum 31. Dezember 1999
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