Welche Richtlinien für Prüffristen haben ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel?
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: Richtwert = 4 Jahre
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700): Richtwert = 1 Jahr
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