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Welche Richtlinien für Prüffristen haben ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel?

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel:
Richtwert = 4 Jahre

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700):
Richtwert = 1 Jahr